Das Berliner Bezirksamt Mitte hat vor Gericht einen Erfolg erzielt, der vielen Wohnungssuchenden Hoffnung geben dürfte. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG), die bereits im September 2023 gefällt und vor wenigen Tagen publik wurde. Demnach können sich Vermieter*innen nicht automatisch auf Bestandsschutz berufen, wenn sie Apartments schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots im Jahr 2014 an Tourist*innen vermietet haben. Durch das neue OVG-Urteil (Aktenzeichen: OVG 5 B 5/22) können die Eigentümer illegaler Ferienwohnungen nun auch rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden. Als Folge könnten einige tausend Wohnungen frei werden, die derzeit auf Plattformen wie Airbnb an Reisende vermietet werden. Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne – Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem"wegweisenden Grundsatzurteil". Im Bezirk Mitte habe man bereits begonnen, die Altfälle abzuarbeiten. Berlinweit seien vermutlich zehntausende Wohnungen betroffen. Christian Gaebler (SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands), Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, rechnet mit einem fünfstelligen Leerstand an Wohnungen.