Die Stadt Zagreb plant eine Anpassung der Einkommensobergrenzen für die Berechnung der Kindergartenbeiträge. Die Schwellenwerte sollen in allen Kategorien um etwa 20 Prozent steigen. Nach den geltenden Regeln wird der monatliche Mindestbetrag von 19,01 Euro von Eltern gezahlt, deren durchschnittliches Einkommen pro Mitglied des gemeinsamen Haushalts bis zu 430 Euro beträgt, dieser Schwellenwert steigt auf 520 Euro. Die Obergrenze der zweiten Einkommensklasse wird von 600 auf 720 Euro angehoben, in dieser Kategorie zahlen Eltern 39,82 Euro. Die Schwelle der dritten Gruppe wird von 780 auf 940 Euro angehoben, der Kindergarten kostet in diesem Fall 59,73 Euro monatlich. Eltern, deren durchschnittliches Einkommen pro Haushaltsmitglied über 940 Euro liegt, zahlen am meisten, nämlich 160 Euro mehr als bisher, für sie kostet der Kindergarten 79,63 Euro pro Monat. Die Anpassungen reflektieren den Anstieg der Lebenshaltungskosten, des Mindestlohns und des Durchschnittsgehalts in Zagreb. Auch Einkommen aus dem Ausland müssen in Zukunft in die Berechnung einfließen. Darüber hinaus wird die gleiche Regelung für ausländische Staatsbürger*innen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und Drittstaatsangehörigen, welche Asyl beantragt haben, eingeführt. Ziel der Änderungen ist, die Bezahlbarkeit der Vorschulbildung zu erhöhen und die soziale Sensibilität zu fördern, so die Begründung der Stadt Zagreb.