Mit der Unterstützung der Delegierten im Haus der Völker wurden Ergänzungen des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Studierende erhalten somit endlich Zugang zum offenen Arbeitsmarkt und können temporäre und gelegentliche Arbeitsverträge abschließen – konkret zwei Verträge pro Jahr, maximal 180 Tage. Diese Reform soll den Studierenden nicht nur finanzielle Sicherheit gewährleisten, sondern ihnen auch die Möglichkeit bieten, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln und sich in ihren Berufsfeldern zu engagieren. Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik der Föderation soll weiterhin daran arbeiten, die politischen Maßnahmen zu verbessern, um die Rechte und die Stellung aller Arbeitnehmer*innen einschließlich der Studierenden zu stärken.