Die serbische Geschlechtergleichstellungsbeauftragte Brankica Janković bestätigte, dass die serbische Regierung ihre Initiative für eine ungehinderte Bewegungsfreiheit des Pflegepersonals akzeptiert und verabschiedet habe. Nach der Verhängung des Ausnahmezustands im Zusammenhang mit CoViD-19 und der Einführung der allgemeinen Ausgangssperre, war das Pflegepersonal nicht in der Lage, die Hilfsbedürftigen zu betreuen. Nach Änderungen der Regierungsverordnung ist nun das Pflegepersonal, das körperlich oder geistig behinderte Personen, demente Personen sowie Personen in Palliativversorgung pflegt, berechtigt, der Pflege trotz Ausgangssperren nachzukommen.