EU-Landwirtschaftskommissar erlaubt kroatischen Winzern "Teran"-Vertrieb

25.1.2017

​Die EU-Kommission hat kürzlich eine Ausnahmeregelung für kroatische WinzerInnen von der Halbinsel Istrien im Streit um die Rotweinsorte "Teran" erlassen. Die Regelung besagt, dass kroatische WinzerInnen die Sorte unter der Bezeichnung "Kroatisches Istrien – Teran" in der EU verkaufen dürfen. Das slowenische Landwirtschaftsministerium kündigte zwar eine Klage vor dem EU-Gerichtshof an, jedoch verwies der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan, darauf hin, dass in der EU rund 50 ähnliche Ausnahmen bestehen würden. Durch diese Regelung wird die langjährige Blockade von slowenischer Seite, welche vor Jahren den "Teran" als slowenische Weinsorte unter Schutz stellen ließ, beendet. Slowenien argumentierte, dass es sich beim "Teran" um eine slowenische Weinsorte handle. Die kroatischen WinzerInnen wiederum argumentierten, dass der slowenische Wein aus der Rebsorte Refosco hergestellt werde, während im kroatischen Teil der Halbinsel Istrien der Wein von der Sorte Terrano, nach der der Wein auch benannt wurde, gewonnen werde.

Quelle: Poslovni dnevnik, Zagreb