Erstattung von Pandemie-Bußgeldern in der Slowakei

9.4.2025

​Am 9. April 2025 hat das slowakische Parlament ein Gesetz beschlossen, das unter dem Titel "Gesetz zur Wiedergutmachung von Unrecht im Zusammenhang mit Anti-Pandemie-Maßnahmen" bekannt ist. Es sieht vor, dass Menschen entschädigt werden, die während der Covid-19-Pandemie wegen Verstößen gegen staatliche Maßnahmen mit Bußgeldern belegt wurden. Die Regelung betrifft unter anderem Fälle, in denen Personen ohne vorgeschriebene Maske unterwegs waren oder gegen Ausgangsbeschränkungen und Quarantäneauflagen verstoßen haben. Die Betroffenen bekommen die gezahlten Strafen zurück, unabhängig davon, ob sie von der Polizei, den Gemeinden oder dem Gesundheitsamt verhängt wurden. Auch Personen, die sich in staatlichen Quarantäneeinrichtungen aufhalten und dafür selbst zahlen mussten, können die Kosten zurückfordern. Schätzungen zufolge könnten Zehntausende von der neuen Regelung profitieren. Allein die Polizei verhängte während der Pandemie über 65.000 Geldstrafen im Gesamtwert von rund drei Millionen Euro. Für die Rückzahlungen ist ein Budget von rund 3,34 Millionen Euro vorgesehen. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Anträge auf Rückerstattung können bis spätestens 31. Oktober 2025 gestellt werden. Notwendig dafür ist ein Zahlungsnachweis oder eine eidesstattliche Erklärung.

Quelle: Denník N, Bratislava