Das slowenische Ministerium für solidarische Zukunft möchte mehr Bürger*innen den Zugang zu gemeinnützigen Wohnungen ermöglichen. Die wichtigste Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Anhebung des Richtsatzes für die Berechtigung zur Anmietung einer gemeinnützigen Wohnung. Derzeit dürfen Antragsteller*innen oder ihre Haushalte keine anderen Wohnungen, Wohngebäude oder andere Immobilien besitzen, die mehr als 40 Prozent des Wertes der förderbaren Wohnung ausmachen. Nach dem neuen Gesetz soll dieser Prozentsatz auf 60 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus werden die Bedingungen für die Teilnahme von Gewaltopfern an öffentlichen Ausschreibungen für gemeinnützige Wohnungen erleichtert.