Europäischer Gerichtshof erklärt Praxis kroatischer Gerichte als EU-rechtswidrig

13.7.2024

Mit Spannung wurde am 11. Juli 2024 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg betreffend einer Anfrage von zwei Richter*innen des Zagreber Handelsgerichtes erwartet. Und das Urteil stellte dann erwartungsgemäß eine neue Blamage für die sowieso scharf kritisierte kroatische Justiz dar. So befand der EuGH, dass die Praxis der kroatischen Gerichte, welche in zweiter Instanz mit sogenannten "Protokollrichter*innen" selbständig Urteile revidieren können – sofern sie nicht im Einklang mit den Beschlüssen der Sitzungen des Obersten Gerichtes oder früherer Rechtsprechung stehen – als Nicht-EU-konform, da den Bürger*innen das Recht auf individuelle Rechtsprechung nicht gewährt werde. Der aufgehobene Mechanismus diente bislang der Vereinheitlichung der Urteilsfällung. Die aktuelle EU-Entscheidung ist eine Niederlage für die ordentlichen Gerichte und für das kroatische Verfassungsgericht. 2022 hatten drei Professor*innen der Zagreber juristischen Fakultät die nun abgelehnte Praxis vor dem Verfassungsgericht anzufechten versucht. Das Verfassungsgericht wies deren Klage jedoch mit der Begründung ab, dass das bestehende System weder gegen die kroatische Verfassung noch gegen EU-Recht verstoße. Der zuständige EuGH sah das jedoch offenbar anders.

Quelle: Jutarnji.hr, Zagreb