Feuerwerkskörper und Böller in Sofia endgültig verboten

22.7.2024

​Nach zwei Jahren Berufungen und vier Gerichtsentscheidungen hat Sofia einen wichtigen Rechtsstreit gewonnen. Das Oberste Verwaltungsgericht entschied, dass das von dem Sofioter Gemeinderat eingeführte Verbot der wahllosen Verwendung von Feuerwerkskörpern in Kraft bleibe. Die Änderungen der Verordnung über die öffentliche Ordnung, die die Verwendung von pyrotechnischen Geräten auf dem Gebiet der Stadt Sofia einschränken, wurden vom Gemeinderat vorbereitet und vorgeschlagen. Demnach dürfen in Sofia Feuerwerkskörper und alle pyrotechnischen Geräte der Kategorien F2 und F3 nur in der Silvesternacht von 18 Uhr bis 2 Uhr frei verwendet werden. In der übrigen Zeit des Jahres ist dies nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die Gemeinde möglich. Feuerwerkskörper verursachen nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch erhebliche Sachschäden, erklärte der frühere Gemeinderatsvorsitzende Georgi Georgiev (GERB – Bürger für eine europäische Entwicklung Bulgariens). Neben der Lärmbelastung wirken sich Feuerwerke auch durch die Verbrennungsrückstände auf die Umweltqualität aus. Abgase und Qualm von Feuerwerkskörpern enthalten Feinstaub – feinste lungengängige Staubpartikel, Chemikalien und Schwermetalle. Diese unsichtbaren Teilchen dringen tief in unsere Atemwege ein, belasten die Böden, gelangen in Gewässer und damit in den Nahrungskreislauf von Mensch und Tier.

Quelle: Stolica.bg, Sofia