Gemäß der neuen Verordnungen der StVO vom 30. April wird die Liste der versicherungspflichtigen Fahrzeuge ab dem 16. Juli 2024 erweitert, gab der Ungarische Versicherungsverband (Mabisz) bekannt. Die neuen Vorschriften gelten unter anderem auch für E-Scooter, die schneller als 25 km/h fahren. Die Haftpflichtversicherungspflicht richtet sich nach dem Eigengewicht des Fahrzeugs und seiner konstruktionsbedingten Höchstgeschwindigkeit. Nach dem Gesetz ist der*die Halter*in des Fahrzeugs für die Überprüfung der Versicherungspflicht des Fahrzeugs verantwortlich. Die Versicherungsgesellschaften müssen bis 8. Juni ihre Tarife ausarbeiten und bekannt geben.