Slowenien hat zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung von CoViD-19 getroffen. Es wurden auch 114 Haftunterbrechungen verordnet. Mit dieser Maßnahme soll eine Ausbreitung des Virus in Gefängnissen verhindert werden. DirektorInnen von Justizanstalten können, wenn keine Sicherheitsbedenken bestehen, eine einmonatige Haftunterbrechungen verordnen. StraftäterInnen können auch vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Neben vorbildlichen Verhalten, müssen auch mindestens zwei Drittel der Freiheitsstrafe bereits verbüßt sein.