Kroatien: Verlassen des Wohnsitzes untersagt

24.3.2020

​Angesichts der Lage rund um das Coronavirus erließ der Nationale Zivilschutzstab die bisher strengste Maßnahme: Ab heute, dem 24. März 2020, ist es kroatischen BürgerInnen untersagt, den Ort ihres Wohnsitzes zu verlassen. Vom Verbot ausgeschlossen sind Gas- und StromversorgerInnen, Notfalldienste, wichtige DienstanbieterInnen, JournalistInnen und PendlerInnen. Das Verbot gilt auch nicht für Menschen, die medizinische Versorgung benötigen, sowie für jene, die sich um ältere Familienmitglieder kümmern müssen. In all diesen Ausnahmefällen benötigt man eine schriftliche Bescheinigung, die von ArbeitgeberInnen, ÄrztInnen beziehungsweise den zuständigen örtlichen Behörden ausgestellt wird. Dem kroatischen Innenministerium zufolge werde die Polizei den Verkehr an den Stadt- und Ortsausfahrten streng überwachen und jegliche Personen ohne schriftliche Bescheinigung zu ihrem Wohnsitz zurückweisen. Nachdem zahlreiche BürgerInnen nach dem großen Erdbeben aus Zagreb in andere Orte geflohen waren, verhängte der Nationale Zivilschutzstab dieses Verbot, um der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen.

Quelle: Jutarnji list, Zagreb