Ein Hausarzt wurde vom Landgericht Berlin zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem er einer Studentin bei ihrem Suizid geholfen hatte. Der Arzt hatte argumentiert, dass er sich auf den eindeutigen Willen der Patientin berufen habe, jedoch war das Gericht anderer Ansicht. Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage. Der Mediziner habe "die Grenzen des Zulässigen überschritten", sagte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel einlegen werde. Die Verteidigung des Arztes hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.