Mit 45 zu drei Stimmen hat die Nationalversammlung ein Gesetz über die neuen Grundlagen des Gehaltssystems im öffentlichen Sektor verabschiedet. Es führt eine Lohnskala ein, in der der Unterschied zwischen den Lohngruppen drei Prozent beträgt und die sichert, dass niemand unter dem Mindestbruttolohn von 1.253,90 EUR bezahlt wird. Der höchste Bruttolohn wird bei 8.821,04 EUR liegen. Die schrittweisen Gehaltserhöhungen starten 2025 und sollen bis 2028 vollständig umgesetzt sein. Zudem regelt das Gesetz die Anpassung der Gehälter an die Inflation.