Die Verordnung,
die die Richtlinien für Gastronom*innen in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes
über die eingeschränkte Verwendung von Tabakwaren regelt, hat
eine positive Stellungnahme vom Regierungsbüro der Föderation für Gesetzgebung
und EU-Rechtskonformität erhalten. Die Überwachung der Anwendung dieses
Gesetzes wird von der föderalen Verwaltung für Inspektionsangelegenheiten sowie
den kantonalen Inspektionsbehörden durchgeführt werden. Die im Gesetz
vorgeschriebenen Strafen werden zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes
verhängt. Für diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, sind folgende Strafen
vorgesehen: 1.000 bis 2.500 Euro für juristische Personen, 150 bis 500 Euro für
verantwortliche Personen und 250 bis 750 Euro für Eigentümer*innen und
Nutzer*innen von Räumlichkeiten. Die Strafe für natürliche Personen beträgt 50
Euro.