Die tschechische Regierung gab am 15. März 2020 bekannt, dass alle Sanktionen und Bußgelder im Zusammenhang mit verspäteten Steuerabgaben aufgrund der aktuellen CoViD-19-Pandemie erlassen werden. Parallel dazu wurde die Abgabefrist für die Einreichung der Steuererklärungen um drei Monate verlängert.