Am 23. März 2020 wurde dem Parlament das Notstandsgesetz der Regierung vorgelegt. Aufgrund der Verfahrensregeln des ungarischen Parlaments hätte die
Regierung dafür im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens bei einer Abstimmung
am Montag eine Vierfünftelmehrheit gebraucht, die schließlich mit dem
Ergebnis von 137 Ja- und 52 Nein-Stimmen verfehlt wurde. Die Regierungspartei
kann jedoch den Gesetzesentwurf noch einmal – voraussichtlich Anfang nächster Woche – zur Abstimmung bringen und mit ihrer
Zweidrittelmehrheit verabschieden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Regierung den am 11. März 2020
verhängten Notstand ohne die Zustimmung des Parlaments unbegrenzt verlängern
kann. Damit hätte die Regierung das Recht, bestimmte Gesetze per Dekret
auszusetzen, feste Vorgaben nicht einzuhalten sowie "außergewöhnliche
Maßnahmen einzuführen, um die Stabilität des Lebens, der Gesundheit, der
persönlichen und materiellen Sicherheit der Bürger wie der Wirtschaft zu
garantieren". Im Gesetzesentwurf geht es auch um das Verbot der
"Verbreitung von Fake News", für die auch Gefängnisstrafen verhängt
werden können. KritikerInnen fürchten, dass dies die Meinungsfreiheit und die Arbeit
von JournalistInnen erschweren könnte.