Die vom Hohen Repräsentanten Christian Schmidt (CSU – Christlich-Soziale Union in Bayern) veranlassten Änderungen der Verfassung der Föderation Bosnien-Herzegowinas ermöglichen nun dem Präsidenten der Föderation – nach Beratungen mit den Parlamentsabgeordneten, Vorsitzenden der Fraktionen und Vizepräsident*innen – eine*n Kandidaten*in für das Ministerpräsident*innen-Amt zu benennen. Dieser Prozess muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden. Wenn ein oder beide Vizepräsident*innen mit dem*r Kandidaten*in nicht einverstanden sind, wird die Frist um weitere 30 Tage verlängert. Anschließend kann der Präsident mit der Unterschrift eines*r Vizepräsidenten*in die neue Regierung ernennen und dies dem Parlament zur Bestätigung vorlegen. Zur Bestätigung ist eine Mehrheit in der Abgeordnetenkammer und im Oberhaus – dem Haus der Völker – erforderlich bei einem Präsenzquorum von drei Fünftel der Abgeordneten. Ab jetzt können auch außerordentliche Wahlen ausgerufen werden, wenn das Parlament in einem neuen Zyklus von 30 Tagen die Regierung nicht bestätigt, womit bisherige Blockaden bei der Regierungsbildung zukünftig verhindert werden.