Laut Expert*innen ist für die Einführung des Wahlrechts für Minderjährige kein umfangreicher Prozess notwendig, nur die Vorschriften müssten geändert werden. Vehid Šehić, ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission Bosnien-Herzegowinas, sagt, dass eine Analyse über die Einbeziehung von Minderjährigen in den Wahlprozess erforderlich sei. Ein geeignetes Alter seien 16 Jahre. Die politische Analystin Tanja Topić ist der Ansicht, dass dies für die Demokratisierung der Gesellschaft und das Bewusstsein für die Bedeutung der Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben von großer Bedeutung sei. In Bezug auf den alternden Wahlkörper in Bosnien-Herzegowina wäre dies ein guter Weg, junge Menschen stärker in den Wahlprozess einzubeziehen.